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Altholz entsorgen: Holzcontainer richtig auswählen

Holzreste sehen oft ähnlich aus und können trotzdem unterschiedlich entsorgt werden müssen. Entscheidend sind unter anderem Beschichtungen, Verklebungen und Holzschutzmittel. Bestelle deshalb keinen Holzcontainer allein nach der Farbe des Materials.

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Was die Altholzklassen bedeuten

Die Altholzverordnung unterscheidet die Kategorien A I bis A IV sowie PCB-Altholz. A I ist naturbelassenes oder nur mechanisch bearbeitetes Holz, das nicht mehr als unerheblich verunreinigt ist. A II und A III betreffen bestimmte behandelte Hölzer mit weiteren Abgrenzungen. Holzschutzmittelbehandeltes Holz fällt unter A IV. Eine vollständige Einordnung richtet sich nach der Verordnung und den Annahmebedingungen.

Was unsere Holzsuche umfasst

Abfallradar sucht nach Angeboten für A I bis A III, soweit das konkrete Produkt die jeweilige Klasse ausdrücklich zulässt. Ein Angebot nur für naturbelassenes Holz darf nicht für beschichtete Möbel verwendet werden. A IV und PCB-belastetes Holz sind aus dieser Suche ausgeschlossen.

Möbel und Bauholz vorbereiten

Bei einem Schrank können Glas, Metall, Polster oder Kunststoff dabei sein. Prüfe, welche Anteile das Holzangebot zulässt und was entfernt werden muss. Außenholz, Fenster oder unbekannt behandeltes Bauholz solltest du vorab beschreiben. Schleifen oder Zerkleinern ändert die ursprüngliche Belastung nicht.

Angebote sinnvoll vergleichen

Notiere Holzart beziehungsweise Herkunft, ungefähre Menge und Lieferort. Prüfe im Angebot, ob die Annahmeliste zu deinem Material passt. Kläre außerdem Standzeit, Gewichtsbeschränkung, Füllhöhe und mögliche Zusatzkosten. Der günstigste angezeigte Betrag hilft nur, wenn die Entsorgungsbedingungen tatsächlich passen.

Typische Beispiele

  • Naturbelassenes Holz (A I)
  • Verleimtes oder beschichtetes Holz nur gemäß freigegebener Altholzklasse

Nicht dazu / vorher klären

  • Holzschutzmittelbehandeltes Holz (A IV)
  • PCB-belastetes Holz

Diese Einordnung ersetzt keine Annahmezusage. Maßgeblich ist die Liste deines ausgewählten Anbieters.

Sind alle lackierten Hölzer automatisch A III?

Nein. Die Einordnung hängt von der Art der Behandlung und möglichen Schadstoffen ab. Farbe oder Aussehen reichen dafür nicht aus. Nutze die Annahmeliste und kläre unbekannte Beschichtungen beim Anbieter.

Quellen und Stand

Inhaltlich geprüft am 19.10.2026. Annahme und Leistungen müssen zum konkreten Auftrag passen.

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